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Mit Engagement und Expertise an Ihrer Seite.

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Persönlich

Als Inhaber begleite ich Sie persönlich durch Ihre rechtlichen Herausforderungen. Dabei lege ich grossen Wert auf eine enge Zusammenarbeit auf Augenhöhe und garantiere Ihnen kurze Entscheidungswege. 

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Verständlich

Dank einer sorgfältigen Kommunikation finde ich im Dialog mit Gegenparteien, Gerichten und Behörden stets die richtigen Worte. Zudem erkläre ich Ihnen die Rechtslage verständlich, kommuniziere proaktiv und halte Sie laufend auf dem aktuellen Stand.

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Fokussiert

Ich stehe Ihnen nur in ausgewählten Rechtsgebieten zur Seite, um Sie bestmöglich unterstützen zu können. Dadurch arbeite ich fokussiert und effizient, was letztendlich Ihnen und der Bearbeitung Ihres Falls zugute kommt.

Über mich

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Dennis Thaa

Nach beruflichen Stationen als Jurist, Gerichtsschreiber und angestellter Rechtsanwalt habe ich mich für den Schritt in die Selbstständigkeit in meiner Heimatstadt Kreuzlingen entschieden.

 

Hier bin ich aufgewachsen, eng mit der Region verbunden und in verschiedenen Vereinen aktiv. Die lokale Verwurzelung und gute Vernetzung ermöglichen es mir, die regionalen Gegebenheiten einzuschätzen und pragmatische Lösungen zu finden.​

Als Vater und leidenschaftlicher Tennisspieler weiss ich, dass man mit einem kühlen Kopf, der notwendigen Ausdauer, einer Portion Geduld und etwas Mut ans Ziel kommt.

Ausbildung
  • Anwaltspatent des Kantons Thurgau (2024)

  • M.A. HSG in Rechtswissenschaften (2021)

  • B.A. HSG in Rechtswissenschaften (2019)

Werdegang
  • Rechtsanwalt und Inhaber bei Thaa Law (2026 - heute)

  • Rechtsanwalt bei Bürgi Hotz Zellweger Rechtsanwälte (2024 - 2026)

  • Anwaltspraktikum bei Raggenbass (2023 - 2024)

  • a.o. Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Kreuzlingen (2022 - 2023)

  • Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Kreuzlingen (2021 - 2022)

Zulassung
  • Eingetragen im Anwaltsregister

  • Öffentliche Urkundsperson

Mitgliedschaften
  • Schweizerischer Anwaltsverband

  • Thurgauischer Anwaltsverband

Weitere Tätigkeiten
  • Baukommission der Stadt Kreuzlingen

  • Wahlbüro der Stadt Kreuzlingen

Rechtsgebiete

  • Ich berate und vertrete Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden im Zusammenhang mit privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen.

     

    Beispiele:

    • Änderungskündigung

    • Arbeitslosenversicherung (ALV)

    • Arbeitsunfähigkeit

    • Arbeitsvertrag

    • Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung

    • Aufhebungsvereinbarung

    • Freistellung

    • Fürsorgepflicht

    • Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

    • Gratifikation

    • Konkurrenzverbot

    • Kündigung und Kündigungsschutz

    • Lohnfortzahlungspflicht

    • Personalreglement​

    • Treuepflicht

    • Überstunden

  • Ich berate und vertrete Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden im privaten und öffentlichen Baurecht.

     

    Beispiele:

    • Architekten- und Planervertrag

    • Baubewilligungs-,  Einsprache- und Rekursverfahren

    • Bauhandwerkerpfandrecht

    • Baureglement

    • Beweisaufnahmeverfahren

    • Denkmalschutz

    • Dienstbarkeiten und Grundlasten

    • Generalunternehmer- und Totalunternehmervertrag

    • Gestaltungsplan

    • Grundbuchberichtigungsklage

    • Reservations- und Grundstückkaufvertrag

    • Maklervertrag

    • Mängelhaftung

    • Nachbarrecht

    • Stockwerkeigentums- und Miteigentumsrecht

    • Werkvertragsrecht​

    • Vorkaufsrechtsvertrag

    • Zonenplan

  • Ich berate und vertrete Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Abwehr von Geldforderungen.

     

    Beispiele:

    • Anerkennungsklage

    • Arrest

    • Betreibungsregisterauszug

    • Betreibungsverfahren

    • Betreibungsrechtliche Beschwerde (SchKG-Beschwerde)

    • Konkurseröffnung

    • Negative Feststellungsklage

    • Pfändung

    • Rechtsöffnungsverfahren

    • Rechtsvorschlag

    • Versteigerung

    • Zahlungsbefehl​

  • Ich berate und vertrete Privatpersonen in ehe- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Als öffentliche Urkundsperson nehme ich entsprechende Beurkundungen vor.

     

    Beispiele:

    • Ehe- und Erbvertrag

    • Erbausschlagung

    • Erbteilungsvertrag

    • Erbverzichtsvertrag

    • Errungenschaftsbeteiligung

    • Gesetzliche Erbfolge

    • Güterrecht

    • Gütertrennung

    • Herabsetzungsklage

    • Pflichtteil

    • Scheidungskonvention

    • Testament

    • Ungültigkeitsklage

    • Verfügbare Quote

    • Vermächtnis

    • Vorsorgeauftrag​

  • Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und führe als öffentliche Urkundsperson Beurkundungen und Beglaubigungen durch.

     

    Beispiele:

    • Aktienkaufvertrag

    • Aktionärsbindungsvertrag

    • Fusion und Spaltung

    • General- und Gesellschafterversammlung

    • Gründung

    • Handelsregisteranmeldung

    • Kapitalerhöhung und -herabsetzung

    • Kraftloserklärung

    • Liquidation

    • Statutenänderung

    • Übertragung von Stammanteilen

    • Vereinsrecht

    • Vermögensübertragung

  • Ich berate und vertrete Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinde in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten.

     

    Beispiele:​

    • Aufhebungsvereinbarung

    • Erneuerungen und Änderungen

    • Hausordnung

    • Kündigung und Kündigungsschutz

    • Mängel

    • Mieterausweisung

    • Mieterkaution

    • Mietvertrag (Wohn- und Geschäftsräume)

    • Mietzinserhöhung und -herabsetzung

    • Nebenkostenabrechnung

    • Referenzzinssatz

    • Retentionsrecht

    • Rückgabe der Mietsache

    • Sanierung

    • Unterhalt

    • Untermiete

    • Wohnungsabnahmeprotokoll

    • Zahlungsverzugskündigung

  • Ich unterstütze Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden bei der Prüfung, Redaktion und Durchsetzung von Verträgen sämtlicher Art.

    Beispiele:

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    • Aufhebungsvereinbarung

    • Darlehensvertrag

    • Innominatvertrag

    • Kaufvertrag

    • Kündigung

    • Leasingvertrag

    • Leistungsstörung

    • Lizenzvertrag

    • Schenkung​

    • Verjährung

    • Verzug

Mandatsverlauf

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Kontaktaufnahme

Bitte senden Sie mir Ihre Mandatsanfrage über das untenstehende Kontaktformular, damit ich über alle Angaben verfüge, die ich benötige, um Ihren Fall zu prüfen. Anschliessend setze ich mich mit Ihnen telefonisch in Verbindung, um einen Termin für eine Besprechung zu vereinbaren und Ihnen die Mandatseröffnung zu bestätigen. 

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Einschätzung

Zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage benötige ich möglichst vollständige Unterlagen von Ihnen. So kann ich eine Einschätzung vornehmen und Ihnen die Rechtslage aufzeigen. Gemeinsam besprechen wir die zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen und das weitere Vorgehen.

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Mandatsarbeit

Gestützt auf Ihre Instruktion und das gemeinsam definierte Vorgehen bearbeite ich Ihren Fall weiter. Je nach Rechtsgebiet verfasse ich etwa eine Stellungnahme, leite ein Verfahren ein oder erstelle eine öffentliche Urkunde. Dabei stehen wir im ständigen Austausch miteinander.

Kosten

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Honorar

Mein Honorar berechnet sich nach dem Zeitaufwand. Der Stundensatz beträgt zwischen CHF 250.00 und CHF 300.00 zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer und ist abhängig von der rechtlichen Komplexität, der zeitlichen Dringlichkeit und dem Streitwert. Als Rechtsanwalt bin ich aufgrund meiner Berufspflichten gehalten, mit Akontozahlungen zu arbeiten. Da es mir ein Anliegen ist, dass Sie über den aktuellen Kostenstand transparent informiert sind, erhalten Sie detaillierte monatliche Zwischenabrechnungen. 

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Rechtsschutzversicherung

Ich arbeite mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Falls Sie über eine solche Versicherung verfügen und gemäss Ihrer Police eine Kostendeckung besteht, erteilt Ihre Versicherung in der Regel eine Kostengutsprache, d.h. mein Honorar ist in diesem Umfang versichert und muss nicht von Ihnen bezahlt werden. Je nach Police ist es jedoch möglich, dass nur gewisse Rechtsgebiete versichert sind. Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung Ihrer Police und der Einholung bzw. Erweiterung einer Kostengutsprache.​

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Unentgeltliche Rechtspflege

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens besteht die Möglichkeit, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit Rechtsverbeiständung zu stellen. Sie haben Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, Ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist und der Beizug eines Rechtsanwalts notwendig ist. Wird das Gesuch gutgeheissen, übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten, wobei eine Nachzahlungspflicht besteht. Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesuchs.

Mandatsanfrage

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Um welches Rechtsgebiet geht es?
Adresse

Thaa Law

Hauptstrasse 51a

8280 Kreuzlingen

www.thaa-law.ch

Kontakt

Dennis Thaa

M.A. HSG, Rechtsanwalt

+41 71 575 24 87

dennis.thaa@thaa-law.ch

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